Mit Verordnung
Ihre Praxis oder die Klinik stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung aus (Muster 4). Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten. Wie die Abrechnung in Ihrem Fall läuft, besprechen wir vor der ersten Fahrt mit Ihnen.
Verordnung und Zuzahlung