Verordnung, Genehmigung und Zuzahlung
Damit die Krankenkasse Ihre Fahrt bezahlt, braucht es drei Dinge. Hier steht alles in Ruhe erklärt.
1. Die Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus, das Formular heißt Muster 4. Ohne Verordnung bezahlt die Kasse keine Fahrt. Für regelmäßige Behandlungen kann die Praxis eine Verordnung für die ganze Serie ausstellen.
2. Die Genehmigung
Fahrten zur Dialyse, zur Chemotherapie und zur Bestrahlung muss die Krankenkasse vorher genehmigen. Die AOK Hessen verzichtet derzeit bei Serienfahrten zur Chemo- und Strahlentherapie darauf.
Ohne eigenen Antrag gelten Fahrten als genehmigt, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H
- Pflegegrad 4 oder 5
- Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität
3. Die Zuzahlung
Sie zahlen beim Fahrer einen gesetzlichen Eigenanteil. Er steigt zum 1. Januar 2027.
| Zeitraum | Anteil | mindestens | höchstens |
|---|---|---|---|
| bis 31.12.2026 | 10 % | 5 € | 10 € |
| ab 01.01.2027 | 10 % | 7,50 € | 15 € |
Beispiel: Kostet eine Fahrt 32 €, wären 10 % nur 3,20 €. Es gilt dann der Mindestbetrag: 5 € bis Ende 2026, 7,50 € ab 2027.
Befreiung
Übersteigen Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % Ihrer Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %, stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag einen Befreiungsausweis aus. Zeigen Sie ihn uns, dann zahlen Sie nichts.
Bitte beachtenOb die Kasse im Einzelfall zahlt, entscheidet Ihre Krankenkasse. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten. Wie die Abrechnung in Ihrem Fall läuft, besprechen wir vor der ersten Fahrt mit Ihnen.