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Verordnung, Genehmigung und Zuzahlung

Damit die Krankenkasse Ihre Fahrt bezahlt, braucht es drei Dinge. Hier steht alles in Ruhe erklärt.

1. Die Verordnung

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus, das Formular heißt Muster 4. Ohne Verordnung bezahlt die Kasse keine Fahrt. Für regelmäßige Behandlungen kann die Praxis eine Verordnung für die ganze Serie ausstellen.

2. Die Genehmigung

Fahrten zur Dialyse, zur Chemotherapie und zur Bestrahlung muss die Krankenkasse vorher genehmigen. Die AOK Hessen verzichtet derzeit bei Serienfahrten zur Chemo- und Strahlentherapie darauf.

Ohne eigenen Antrag gelten Fahrten als genehmigt, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität

3. Die Zuzahlung

Sie zahlen beim Fahrer einen gesetzlichen Eigenanteil. Er steigt zum 1. Januar 2027.

Gesetzliche Zuzahlung je Fahrt (§ 61 SGB V)
ZeitraumAnteilmindestenshöchstens
bis 31.12.202610 %5 €10 €
ab 01.01.202710 %7,50 €15 €

Beispiel: Kostet eine Fahrt 32 €, wären 10 % nur 3,20 €. Es gilt dann der Mindestbetrag: 5 € bis Ende 2026, 7,50 € ab 2027.

Befreiung

Übersteigen Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % Ihrer Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %, stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag einen Befreiungsausweis aus. Zeigen Sie ihn uns, dann zahlen Sie nichts.

Bitte beachtenOb die Kasse im Einzelfall zahlt, entscheidet Ihre Krankenkasse. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten. Wie die Abrechnung in Ihrem Fall läuft, besprechen wir vor der ersten Fahrt mit Ihnen.

Häufige Fragen

Wann bezahlt die Krankenkasse die Fahrt?

Bei ambulanten Behandlungen vor allem bei Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung, mit Pflegegrad 4 oder 5, mit Pflegegrad 3 und dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H. Voraussetzung ist immer eine Verordnung Ihrer Praxis.

Was zahle ich selbst?

Die gesetzliche Zuzahlung. Bis zum 31. Dezember 2026: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt. Ab dem 1. Januar 2027: mindestens 7,50 €, höchstens 15 € je Fahrt. Mit Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse zahlen Sie nichts.

Wie werde ich von der Zuzahlung befreit?

Wenn Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % Ihrer Bruttoeinnahmen übersteigen, bei chronisch Kranken 1 %. Dann stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag einen Befreiungsausweis aus.

Krankenfahrt anfragen

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